Die JVA Bochum ist eine Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene Männer mit einer festgesetzten Belegungsfähigkeit von 791 Haftplätzen.
Die Anstalt ist zuständig für

  • Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen
  • Freiheitsstrafen (Erstvollzug) von 3 bis einschl. 24 Monaten
  • Freiheitsstrafen (Regelvollzug) von 3 Monaten bis einschl. 2 Jahren
  • Freiheitsstrafen von mehr als 30 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
  • Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten an Ausländern

und verfügt über eine Sozialtherapeutische Abteilung und eine Abteilung für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung.

Der Anstalt obliegt es insoweit, die hier untergebrachten Strafgefangenen in die Lage zu versetzen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Um dies zu erreichen, wird eine Behandlung der Gefangenen durchgeführt, die unterschiedlichen Bedürfnissen entspricht. Die Bereitschaft der Gefangenen zur Mitwirkung an ihrer Behandlung wird geweckt und gefördert.

Alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Bochum verstehen sich im Zusammenwirken ihrer unterschiedlichen Tätigkeiten als eine Behandlungseinheit im Sinne eines modernen Strafvollzugs.

Beschreibung

Du bist Teamplayer in einer vielseitigen Verwaltung

Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) sind im Bereich der Verwaltungen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und zuständig für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen.

Die Anwärterinnen und Anwärter lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen.
Inhalte der schulischen Fachausbildung sind u. a.:

  • Haushalt und Bewirtschaftung
  • Beamten- und Tarifrecht
  • Arbeitsverwaltung
  • Struktur und Aufgabe der Hauptgeschäftsstelle
  • Struktur und Aufgabe der Vollzugsgeschäftsstelle
  • Kassen- und Rechnungswesen
  • Staats-, Verwaltungs- und Zivilrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Vollzugsrecht
  • Vollzugspraxis
  • Behandlungswissenschaften im Vollzug
  • Dokumentation und Berichtswesen einschließlich der Grundlagen vollzugsspezifischer IT-Anwendungen
  • Grundlagen der Deeskalation und Kommunikation
  • Sport und Gesundheitslehre

Start: 1. Juli eines Jahres | Dauer: 2 Jahre

Voraussetzungen

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn; von schwerbehinderten Menschen wird nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Justizvollzugsanstalt Bochum

Krümmede 3a
44791 Bochum

Candida Tunkel | Ausbildungsleitung
Telefon: 0234 9558-305
Mail: poststelle@jva-bochum.nrw.de
Web: www.jva-bochum.nrw.de und www.justiz.nrw.de/karriere


per Chat bewerben