Dein Weg in die Justiz
Wir, die Justiz Baden-Württemberg, sorgen für ein gerechtes Miteinander im Land. Jeder Einzelne leistet dazu einen wichtigen Beitrag – ob in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Strafvollzug oder in der Verwaltung.
Wer bei der Justiz arbeitet, erlebt interessante Fälle, unsere starke Gemeinschaft und eine große Vielfalt an Aufgaben. Wir sind mit Überzeugung bei der Sache für ein gemeinsames Ziel. Dafür ist jeder mit seinen ganz eigenen Talenten gefragt. Hier kannst du dich entwickeln – und im Laufe der Karriere über dich hinauswachsen.
Um den Rechtsstaat zu schützen, braucht es jede Menge Durchsetzungsvermögen – im Großen, wie im Kleinen. Deshalb setzen wir auf starke Persönlichkeiten und Menschen mit Potenzial. Wer viel Macht und Einfluss hat, muss verantwortlich damit umgehen. Nur so können wir gemeinsam Großes bewirken und für ein wirklich gerechtes Miteinander sorgen.
Beschreibung
Das duale Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen beginnt jährlich am 1. September und dauert insgesamt drei Jahre. Es startet mit zwei Einführungstagen an einem Gericht, gefolgt von einem ersten zwölfmonatigen Studienabschnitt an der Hochschule. Dabei werden grundlegende Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten vermittelt.
Darauf folgt eine zwölfmonatige praktische Ausbildungsphase bei Gerichten und Staatsanwaltschaften – möglichst nahe am Heimatwohnort. Eine Übersicht der möglichen Einsatzorte ist bei den Informationen rund um die Bewerbung zu finden.
Im dritten Jahr folgt ein weiterer zwölfmonatiger Studienabschnitt, in dem das erworbene Wissen vertieft und die schriftliche Prüfung abgelegt wird. Im Anschluss beginnt der verlängerte Vorbereitungsdienst, der bis zur mündlichen Prüfung im Laufe des Monats Oktober andauert und den Übergang in den Beruf vorbereitet.
Voraussetzungen
Hier sind Menschen gefragt, die gerne Verantwortung übernehmen, analytisch denken und souverän Entscheidungen treffen können. Bewerberinnen und Bewerber benötigen Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigten Bildungsstand. Außerdem sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates erforderlich. Ein maximales Alter von 38 Jahren bei Studienbeginn ist ebenfalls Bedingung.
Benefits
- langfristige berufliche Perspektive
- gute Übernahmechancen
- abwechslungsreich
- Flexible Arbeitszeiten
Informationen über den Beruf
Studienrichtung
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 212-0
Web: www.olg-stuttgart.de oder seiamstaat
Social Media: Instagram
Praktische Ausbildung bei den Amtsgerichten im Bezirk möglich!