VERWALTUNG - MEHR ALS DU ERWARTEST!
Interessieren dich abwechslungsreiche Tätigkeiten, Büroarbeiten und der Umgang mit Menschen?
Die Verwaltungen des Landkreises verstehen sich als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, setzen geltende Rechtsvorschriften um und sind Anlaufstelle bei alltäglichen Fragen und Problemen der hier lebenden Menschen (z.B. Bauamt, Führerscheinstelle, Ordnungsamt, Standesamt u.v.m.).
Nutze deine Chance, entdecke die verschiedenen Facetten der Verwaltung!
Die Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bilden unabhängig voneinander und bedarfsorientiert aus. Die Ausbildungsstellen für das kommende Jahr werden bereits im Frühjahr auf den Webseiten der jeweiligen Behörde eingestellt.
Informationen über Ausbildungsstellen und das Bewerbungsverfahren erhältst du im Internet oder direkt auf Anfrage.
Beachte: Deine Bewerbung kann nur bei der Behörde berücksichtigt werden, an die du dein Schreiben richtest.
Es findet kein gemeinsames Ausschreibungs-/Auswahlverfahren aller Verwaltungen statt.
Beschreibung
Der Studiengang Verwaltung teilt sich unter anderem auf die Handlungsschwerpunkte Allgemeine Verwaltung und Verwaltungsinformatik auf. Der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre teilt sich auf die Handlungsschwerpunkte Allgemeine Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und Verwaltungsinformatik auf. Der Studiengang mit entsprechendem Schwerpunkt wird von der Ausbildungsbehörde bei der Stellenausschreibung festgelegt.
Das Studium ist in Modulbereiche, die die Zuordnung der Module zu inhaltlich verwandten Themenschwerpunkten über die drei Studienjahre abbilden, aufgeteilt. Diese enthalten Theoriemodule, Praxismodule, ein kombiniertes Modul aus theoretischen und praktischen Bestandteilen sowie das Thesismodul.
Beginn des Studiums ist in jedem Jahr der 1. Juli.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Drittstaats, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben
- die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung (gesundheitliche Eignung)
Bildungsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur.
Informationen über das Studium
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36 | 55232 Alzey
Web: www.kreis-alzey-worms.de
Stadtverwaltung Alzey
Ernst-Ludwig-Straße 42 | 55232 Alzey
Web: www.alzey.de
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Weinrufstraße 38 | 55232 Alzey
Web: www.alzey-land.de
Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
Alzeyer Straße 15 | 67590 Monsheim
Web: www.vg-monsheim.de
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Am Schneller 3 | 67574 Osthofen
Web: www.vg-wonnegau.de