Polizeiobermeisteranwärter*innen im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) werden für den Polizeidienst ausgebildet, lernen Einsatz- und Streifendienst, Verkehrssicherung, Gefahrenabwehr und rechtliche Grundlagen, trainieren Einsatztechniken und Teamarbeit und übernehmen schrittweise Verantwortung – von der theoretischen Ausbildung über praktische Einsätze bis zur eigenständigen Dienstwahrnehmung, damit polizeiliche Aufgaben sicher, rechtmäßig und bürgernah erfüllt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Einsatzbereiche sind u.a. Schutzpolizei oder Wasserschutzpolizei
Wahrnehmen von Schicht- und Schwerpunktdienst
Anfertigen von Anzeigen, Protokollen, Berichten oder Stellungnahmen
Gewährleisten der Sicherheit in öffentlichen Gebäuden bzw. an Land/ Hafen oder zur See
Funktion als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Treffen von Entscheidungen bei Streitigkeiten, Unfällen, Kollisionen, Umweltdelikten, Überfällen, etc.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften
Überwachen des (Schiffs-)Verkehrs
Verfolgen von Straftaten
Beteiligen an Fahndungen
Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen von Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei, Feuerwehr und anderen Rettungsdiensten
Wo wird ausgebildet?
Polizeiobermeisteranwärter*innen in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) arbeiten in Polizeidienststellen der Länder, bei der Schutzpolizei sowie bei der Wasserschutzpolizei.
Was musst du mitbringen?
Mittlerer Schulabschluss
Teamfähigkeit
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Einfühlungsvermögen
Durchsetzungsvermögen
Hauptschulabschluss
Beobachtungsgenauigkeit
Verschwiegenheit
Konfliktfähigkeit
Psychische Belastbarkeit
Gute Noten in Sport
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Polizeiobermeisteranwärter*in im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes und verbindet theoretische Ausbildung an der Polizeiakademie mit praktischen Einsätzen in Polizeidienststellen. In der Praxis lernen Anwärter*innen, polizeiliche Aufgaben im Streifendienst wahrzunehmen, Einsätze vorzubereiten und durchzuführen, Verkehrskontrollen zu begleiten, Sachverhalte aufzunehmen sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen. Der theoretische Unterricht vermittelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen, darunter Polizeirecht, Straf- und Ordnungsrecht, Einsatzlehre, Kriminalitätsbekämpfung, Kommunikation und Deeskalation, Selbstverteidigung, Einsatztraining sowie Dienstkunde und Ethik. Durch den Mix aus Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, polizeiliche Aufgaben rechtssicher, verantwortungsvoll und bürgernah auszuüben.