Polizeivollzugsbeamt*innen im mittleren Dienst (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) übernehmen Aufgaben im Streifen- und Einsatzdienst, sichern Verkehr, leisten Hilfe bei Notlagen, nehmen Ermittlungen auf und setzen polizeiliche Maßnahmen um – von der Einsatzvorbereitung über den Dienst vor Ort bis zur Dokumentation, damit Sicherheit, Ordnung und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet sind.
Was sind deine Aufgaben?
Anfertigen von Protokollen, Anzeigen Berichten und Stellungnahmen
Beraten von Bürgern zum vorbeugenden Schutz vor Straftaten (z. B. Wohnungseinbruch)
Aufnehmen von Personalien
Festhalten des Sachverhalts bei Ordnungswidrigkeiten
Verhängen von Bußgeldern
Regeln des Verkehrs (z. B. bei Ausfall von Ampelanlagen)
Durchführen von Alkohol, Geschwindigkeits- und weiteren Verkehrskontrollen
Absichern von Unfall- und anderen Gefahrenstellen
Verfolgen von Vergehen
Beitragen zur Aufklärung von Straftaten durch Mitwirken bei der Fahndung, bei Festnahmen, durch Sicherstellen von Beweisstücken oder Befragen von Zeugen
Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Teilnahme an Einsätzen bei Großveranstaltungen
Wo wird ausgebildet?
Polizeivollzugsbeamt*innen im mittleren Dienst Zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 1 arbeiten in Polizeidienststellen der Länder, bei der Bereitschaftspolizei sowie bei der Wasserschutzpolizei.
Was musst du mitbringen?
Mittlerer Schulabschluss
Teamfähigkeit
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Zuverlässigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Beobachtungsgenauigkeit
Reaktionsgeschwindigkeit
Körperbeherrschung
Entscheidungsfähigkeit
Verschwiegenheit
Konfliktfähigkeit
Selbstbewusstsein
Psychische Belastbarkeit
Daueraufmerksamkeit
Gute Noten in Sport
Stabilität
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Polizeivollzugsbeamt*in im mittleren Dienst (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes und verbindet die theoretische Ausbildung an der Polizeiakademie mit praktischen Einsätzen in Polizeidienststellen. In der Praxis lernen Anwärter*innen, polizeiliche Aufgaben im Streifendienst wahrzunehmen, Einsätze vorzubereiten und durchzuführen, Sachverhalte aufzunehmen, Verkehrskontrollen zu begleiten sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen. Der theoretische Unterricht vermittelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen, darunter Polizeirecht, Straf- und Ordnungsrecht, Einsatzlehre, Kriminalitätsbekämpfung, Kommunikation und Deeskalation, Selbstverteidigung, Einsatztraining sowie Dienstkunde und Ethik. Durch den Mix aus Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, polizeiliche Aufgaben rechtssicher, verantwortungsvoll und bürgernah auszuüben.