Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung beraten Versicherte zu Leistungen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, bearbeiten Anträge und Leistungsfälle, prüfen Ansprüche, verwalten Versichertendaten und kommunizieren mit Leistungserbringern – von der Beratung über die Sachbearbeitung bis zur Leistungsprüfung, damit Sozialversicherungsleistungen korrekt, transparent und serviceorientiert abgewickelt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Beraten von Versicherten in allen Fragen zu Versicherungsleistungen der knappschaftlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (z. B. Versicherungsrecht, Finanzierungsfragen)
Berechnen von Mitgliedsbeiträgen
Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen der Versicherten
Berechnen von Ansprüchen wie z. B. Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Veranlassen von Zahlungen der Versicherungsleistungen
Zusammenarbeit mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen
Beraten zur finanziellen Absicherung im Alter sowie im Krankheits- oder Pflegefall
Durchführen der Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Übernehmen weiterer administrativer Aufgaben in der inneren Verwaltung
Wo wird ausgebildet?
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung arbeiten bei knappschaftlichen Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungen und andere knappschaftliche Sozialversicherungsträger sowie Verbände der Sozialversicherungsträger, Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder Unternehmen im Versicherungsgewerbe.
Was musst du mitbringen?
Gute Noten in Mathematik
Selbstständiges Arbeiten
Organisationstalent
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit
Verschwiegenheit
Wie erfolgt die Ausbildung?
Duale Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung Knappschaftliche Sozialversicherung erfolgt dual, also im Wechsel zwischen Sozialversicherungsträgern (z. B. Knappschaft) und Berufsschule. Im Betrieb lernen angehende Fachkräfte, wie Versicherte aus dem Bereich der knappschaftlichen Sozialversicherung beraten und betreut werden. Dazu gehören die Bearbeitung von Leistungsanträgen, die Prüfung von Versicherungsverhältnissen, die Berechnung von Beiträgen sowie die Klärung von Leistungsansprüchen in den Bereichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Sie stehen im Austausch mit Versicherten, Arbeitgeber*innen und Leistungserbringer*innen. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, darunter Sozialversicherungsrecht, Leistungen der knappschaftlichen Sozialversicherung, Beitrags- und Leistungsrecht, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Datenschutz sowie Organisation von Arbeitsprozessen. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Versicherte fachkundig, serviceorientiert und rechtssicher zu betreuen.