Verwaltungswirt*innen (Anwärter*innen für das 2. Einstiegsamt) werden für den mittleren Verwaltungsdienst ausgebildet, bearbeiten Anträge und Verwaltungsverfahren, wenden Rechtsvorschriften an, beraten Bürger*innen, führen Akten und organisieren Abläufe in Behörden – von der Ausbildung über praktische Einsätze bis zur eigenständigen Sachbearbeitung, damit Verwaltungsprozesse rechtssicher, strukturiert und bürgernah umgesetzt werden.
Was sind deine Aufgaben?
Ausführen überwiegend sachbearbeitender Aufgaben (Büro- und Verwaltungsarbeiten)
Funktion als Ansprechpartner/in für Bürgerinnen und Bürger sowie für andere Behörden und Unternehmen
Bearbeiten von Anträgen
Ermitteln von Gebühren
Erstellen von Bescheiden
Abwickeln des Zahlungsverkehrs
Anfertigen von Verfügungen
Anwenden der für das jeweilige Aufgabengebiet geltenden Rechtsnormen
Erarbeiten von Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen
Vorbereiten von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien
Mitwirken an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen
Einsatz u. a. in der Personal-, Finanz- oder Bauverwaltung sowie im Verkehrs- und Meldewesen der Behörde
Wo wird ausgebildet?
Verwaltungswirt*innen der Spezialisierung Anwärter für das 2. Einstiegsamt arbeiten in der Kommunalverwaltung, bei Landesbehörden bis hin zum Ministerium, bei öffentlichen Unternehmen sowie in anderen öffentlichen Einrichtungen.
Was musst du mitbringen?
Mittlerer Schulabschluss
Gute Noten in Mathematik
Sorgfalt
Kundenorientierung
Serviceorientierung
Gute Noten in Deutsch
Verantwortungsbewusstsein
Zuverlässigkeit
Flexibilität
Gute Noten in Wirtschaft
Verschwiegenheit
Befähigung zum Planen und Organisieren
Gute Noten in Recht
Kaufmännisches Interesse
Wie erfolgt die Ausbildung?
Schulische Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt*in als Anwärter*in für das 2. Einstiegsamt erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes und kombiniert praktische Einsätze in Behörden mit theoretischem Unterricht an einer Verwaltungsschule oder einem Studieninstitut. In der Praxis lernen Anwärter*innen, wie Verwaltungsaufgaben in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bearbeitet werden. Dazu gehören die Beratung von Bürger*innen, die Bearbeitung von Anträgen, das Erstellen von Bescheiden sowie die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften. Auch organisatorische und verwaltende Tätigkeiten gehören zum Berufsalltag. Der theoretische Unterricht vermittelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen, darunter Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Haushalts- und Rechnungswesen, Organisation, Personalwesen, Kommunikation sowie Dienstkunde. Durch die Verbindung von Praxis und Theorie entwickeln sie Schritt für Schritt die Kompetenz, Aufgaben im öffentlichen Dienst rechtssicher, strukturiert und verantwortungsvoll zu übernehmen.