
Justiz Niedersachsen – Stark für Gerechtigkeit
Für die niedersächsische Justiz zu arbeiten, erfordert verantwortungsvolles Handeln und Spaß an der Arbeit im Team. Außerdem ist es wichtig, mit Freude für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Anliegen ansprechbar zu sein.
In den Amtsgerichten der Region und bei dem Landgericht Verden sind wir immer auf der Suche nach neuen Kolleginnen und Kollegen, die ihren Aufgaben mit Organisationstalent und Sorgfalt nachgehen. Dafür bieten wir Dir auch einiges! Zum Beispiel:
- eine regionale Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
- ein gutes Gehalt bereits während der Ausbildung und des dualen Studiums
- eine langfristige Sicherheit und Perspektive
- einen abwechslungsreichen Berufsalltag
- vielfältige Begegnungen mit Menschen
Bewirb Dich für die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in bis zum 31.01. gern direkt beim Landgericht Verden (Ausbildungsbeginn jeweils 01.09. des Jahres) oder für das duale Rechtspflegestudium bis zum 31.12. des Vorjahres beim Oberlandesgericht Celle (Studienbeginn 01.10.)!
Beschreibung
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für die Justizfachwirtausbildung (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz). Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar des Jahres entgegengenommen.
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger: Sie nehmen Anträge an, erteilen Auskünfte und händigen Dokumente aus. Aber nicht nur deswegen sind sie in der Justiz unverzichtbar. Auch intern nehmen die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in den Abteilungen der Fachgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch und Register.
Typische Aufgaben von Justizfachwirte/innen:
Justizfachwirte/innen verwalten Akten mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikations-technik, fertigen Schriftstücke und nehmen Anträge auf. Sie erfassen die Gerichtskosten und ziehen diese ein, führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen selbständig vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen, berechnen Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn …
- Sie über einen mittleren Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss nebst einer für den Beruf förderlichen Berufsausbildung verfügen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
- Sie gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik, einer Fremdsprache u. Geschichte haben.
- Sie gern mit Menschen umgehen und kontaktfähig sind.
- Sie gut kommunizieren können.
- Sie motiviert sind, Schreibarbeiten zu erledigen und Protokolle zu führen.
- Sie belastbar sind und eine professionelle Distanz wahren können.
Ausbildungsinformationen
Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
• Praxis I - 4 Monate
• Lehrgang I - 4 Monate
• Praxis II - 10 Monate
• Lehrgang II - 4 Monate
• Praxis III - 8 Monate
Die Praxisabschnitte finden in besonderen Ausbildungsgerichten - in der Regel Amtsgerichten - statt, die von dem Oberlandesgericht bestimmt werden. Ausbildungsgerichte in der Region sind die Amtsgerichte Achim, Nienburg, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg, Syke, Verden und Walsrode. Die Anwärterinnen und Anwärter durch laufen dort verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts sowie einige Abschnitte bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht. Die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz wird durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet, die in der Regel einmal wöchentlich zentral bei einem Amts- oder Landgericht stattfindet.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Wittmerhaus (Telefon: 04231 18-104).
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
- eine Realschule erfolgreich besucht zu haben oder
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts– oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben und
- eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. Nr. 1 a) – c) BeamtStG innezuhaben.
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen werden aktuell bis zum 31. Januar des Jahres entgegengenommen.
Weitere Informationen unter: Landgericht Verden - Bewerbungsinformationen Justizfachwirt/in
Informationen über den Beruf
Unser Ausbildungsangebot
Landgericht Verden
Johanniswall 6
27283 Verden
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Ausbildung zum Justizfachwirt/in:
Frau Wittmershaus (Landgericht Verden), Telefon: 04231/18-104
Ansprechpartnerin bei Fragen zum Dualstudium bzw. zum Beruf Diplom-Rechtspflegerinnen und –Rechtspfleger (FH):
Frau Rater (Landgericht Verden), Telefon: 04231/18-227 oder Frau Frisch (Oberlandesgericht Celle), Telefon: 05141/206-219
Weitere Informationen findest Du auf www.stark-fuer-gerechtigkeit.de